Ehrenrat


Aufgaben

-  Zur Schlichtung von Streitfällen – mit Ausnahme des Vereinsausschlusses – wird ein Ehrenrat
    gebildet.
-  Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre
    gewählt werden.  

-  Alle Mitglieder des Vereins haben zur Schlichtung von Streitfällen den Ehrenrat anzurufen.


Mitglieder

 

Wilfried Birkner

Eberhard Ganzer

Sigrid Hartmann